Gott segnet die Menschen, welche dem Armen, Bedürftigen zu Hilfe eilen: und ER verurteilt jene, die sich von ihnen abwendet. "Wer Dich ehrlichen Herzens bittet, dem gib, und wer von Dir borgen will, den Weise nicht ab." (Math.5,42) "Umsonst habt ihr empfangen, umsonnst sollt ihr geben." (Math. 10,8) An dem, was sie für die Armen und Bedürftigen getan haben, wird auch Jesus Christus seine Auserwählten erkennen.
Vom Weltengericht: "Wenn der Menschensohn in seiner Herrlichtkeit kommt und alle Engel mit ihm, dann wird er sich auf den Thron seiner Herrlichkeit setzen. Und alle Völker werden vor ihm zusammengerufen werden, und er wird sie voneinander scheiden, wie der Hirt díe Schafe von den Böcken scheidet. Er wird die Schafe zu seiner rechten Seite versammeln, die Böcke aber zur Linken."
Dann wird der König denen auf der rechten Seite sagen: Kommt her, der ihr von meinem Vater gesegnet seid, nehmt das Reich in Besitz, das seit der Erschaffung der Welt für euch bestimmt ist, denn ich war hungrig, und ihr habt mir zu essen gegeben; ich war durstig, und ihr habt mir zu trinken gegeben; ich war fremd und obdachlos, und ihr habt mich aufgenommen; ich war nackt, und ihr habt mir Kleidung gegeben; ich war krank, und ihr habt mich besucht; ich war im Gefängnis, und ihr seid zu mir gekommen. (Math. 25, 31 - 36)
Christus selbst kommt in den Armen auf uns zu und will uns beschenken: ER selbst ist der Weg der Armut und der Zuwendung zu den Armen und Bedürftigen gegangen. Viele Menschen lassen sich in ihrer Liebe zu den Armen und Bedürftigen vom Vorbild Jesu, wie er in seiner Art und Weise seine Zuwendung zu den Armen und Bedürftigen gab - leiten.
Die Werke der Barmherzigkeit: Es sind dies Liebestaten, durch die wir unserem Nächsten in seinen seelischen, leiblichen und geistigen Bedürfnissen zu Hilfe kommen. Alles, was wir in Jesu Sinne tun, ist eine auch Gott wohlgefällige Tat.
Wenn Ihr Kind weniger als 500 g (in manchen Bundesländern weniger als 1000 g) auf die Waage bringt, gilt dieses ihr Kind als "nicht bestattungspflichtiges Kind", d.h. die Klinik hat grundsätzlich die gesetzlich geregelte freie Wahl, ob ihr Kind für Transplantationen, zur Forschung verwendet oder an die Industrie verkauft oder zusammen mit dem klinischen Organabfall entsorgt wird, d.h. in der Regel: Verbrennung in einer Müllverbrennungsanlage. Diese Rechte inkl. dem Bestattungsrecht sind Bundesländersache. Zunehmen häufiger erbitten Eltern, ihr nicht bestattungspflichtiges Kind bestatten dürfen. Diesem Wunsch entsprechend verändern zunehmend mehr Kliniken ihr Verhalten dem nicht bestattungspflichten Kind gegenüber und bieten von sich aus zB eine Sammelbestattung für "nicht bestattungspflichtige Kinder" an. In den meisten Bundesländern gibt zwar noch keine entsprechenden Gesetze, sondern nur Empfehlungen der zuständigen Gremien. Klären Sie daher vor dem Tod ihres Kindes für sich, welchen Weg Sie für sich und ihr Kind gehen wollen! Wertvolle weitere Hinweise finden Sie auf www.sonnenstrahl.org
In jedem Fall raten wir zur Zusammenarbeit mit dem gut ausgebildeten Fachleuten ihres Vertrauens:
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Österreich: www.beratungstellen.at www.bestHELP.at
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